Pflanzenschutzmittel – Zulassungsänderungen bei Schneckenkorn
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.08.2018
Firma Plantan informiert heute über eine Änderungen bei den Auflagen für das Schneckenkorn LIMARES TECHNO. Die Firma verweist auf den Wegfall wie auf eine neu festgesetzte Auflage:
Wegfall der Auflage NT115:
„Bei der Anwendung in Freilandkulturen ist ein Mindestabstand von 5 m zum bewachsenen Feldsaum einzuhalten.“
Neu festgesetzte Auflage NT116:
„Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Anwendungshinweis: Das Schneckenkorn kann nach Warndienstaufruf oder nach dem Erreichen von Schwellenwerten gegen Nacktschnecken in den Kulturen Raps, Getreide, Zierpflanzen (Feld und Gewächshaus), Sonnenblumen ausgebracht werden. Die Aufwandmenge beträgt 7 kg/ha. Es sind maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr möglich.