Pflanzenschutzmittel – Zulassungsänderungen wegen Absenkung der Rückstandshöchstgehalte
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.01.2019
In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 werden die RHG für Lambda-Cyhalothrin abgesenkt. Diese neuen RHG gelten ab dem 26. Januar 2019.
Achtung: Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind auch nach diesem Tag verkehrsfähig, wenn sie die vorher geltenden RHG einhalten. Hiervon ausgenommen sind Reis, Grünkohl und die dem Grünkohl beigeordneten Blätter von Kohlrabi. Diese Erzeugnisse sind ab dem 26. Januar 2019 nur dann verkehrsfähig, wenn sie die mit dieser Verordnung geänderten, abgesenkten RHG einhalten.
Bisherige Maßnahmen
Axiendo Garten Schädlings-frei | Widerruf zur Anwendung an Kohlrabi ab 10. Oktober 2018 |
Axiendo Schädlings-frei Spray | Widerruf zur Anwendung an Kohlrabi ab 10. Oktober 2018 |
Karate Zeon KUSTI | Widerruf zur Anwendung an Grünkohl ab 6. September 2018 |
Karate Zeon KUSTI | Anwendung an Kohlrabi: neue Kennzeichnungsauflage VV605: „Blätter zum Verzehr/zur Verfütterung nicht geeignet.“ ab 10. Oktober 2018 |