Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Alginure Bio Schutz
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 17.01.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für Alginure Bio Schutz (Wirkstoff: Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit)) eine Zulassungserweiterung ausgesprochen. Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis darf das Produkt jetzt auch – unter Beachtung des benannten Verwendungszweckes - in nachfolgender Kultur gespritzt werden:
Schadorganismus/Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Falscher Mehltau (Peronospora destructor) | Zwiebelgemüse | Nutzung als Bundzwiebeln |
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.