Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für den Freiland-Gemüsebau ausgesprochen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.02.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute, dass nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Produkt Bandur (Wirkstoff: Aclonifen) eine Zulassungserweiterung zur Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras in Knollensellerie mit dem Verwendungszweck „Nutzung als Bundsellerie“ und in Knollensellerie ausgesprochen wurde.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel zur Bekämpfung der o.a. Unkraut- und Ungrasarten im Freilandanbau darf nach dem Pflanzen gespritzt werden. Maximal ist 1 Anwendung je Kultur/Jahr möglich.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Freiland Knollensellerie und in Knollensellerie der als Bundsellerie genutzt wird beträgt in beiden Fällen exakt 60 Tage.
Achtung: Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht erlaubt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbe-stimmungen und weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hin-weise.