Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für den Profi-Zierpflanzenanbau im Gewächshaus
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 29.10.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Produkt Applaud 25 SC (Wirkstoff Buprofezin) nachfolgende Zulassungserweiterung ausgesprochen hat.
Die Zulassung des Fungizids Applaud 25 SC wurde mit sofortiger Wirkung um die Anwendung der Bekämpfung von Schildlaus-Arten im Gewächshauszierpflanzenanbau erweitert. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Profianbau der o.a. Kultur bei Befall im BBCH-Entwicklungsbereich 11 bis 89 gespritzt werden. Insgesamt sind 2 Anwendungen möglich. Zwischen den Behandlungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 22 Tage eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die entsprechende Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 800 bis 1250 Liter Wasser/ha. Dabei darf die Konzentration der Spritzbrühe maximal 0,08% betragen. Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Achtung es gilt VN224
Bei Anbau als Erdkultur: Kein Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung ein Jahr nach der Anwendung.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.