Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für den Zierpflanzenanbau ausgesprochen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.01.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, dass es für das Produkt Butisan (Wirkstoff: Metazachlor) eine Zulassungserweiterung für die Anwendung im Profianbau von Zierpflanzen im Freiland, auf Stellflächen und im Gewächshaus erteilt hat. Das Mittel kann von beruflichen Anwendern in den genannten Anbauräumen ab sofort gegen einjährige zweikeimblättrige und einjährige einkeimblättrige Unkräuter gespritzt werden. Im Einzelnen gilt:
Profi-Freilandanbau: Vorgesehener Entwicklungsbereich für diese einmalig mögliche Maßnahme ist der Entwicklungsbereich der Schadorganismen BBCH 12 nach dem Pflanzen. Bei einer Pflanzengröße von 50 cm beträgt die zugelassene Aufwandmenge 1,5 Liter/ha in 200 bis 1000 Liter Wasser/ha.
Profi-Freilandanbau-Stellflächen: Vorgesehener Entwicklungsbereich für diese einmalig mögliche Maßnahme ist vor der Nutzung und vor dem ersten Auflaufen der Unkräuter im Frühjahr. Die zugelassene Aufwandmenge 1,5 Liter/ha in 200 bis 1000 Liter Wasser/ha.
Profi-Freilandanbau-Gewächshaus: Vorgesehener Anwendungstermin für diese einmalig mögliche Maßnahme ist der Entwicklungsbereich der Schadorganismen bis BBCH 12 nach dem Pflanzen. Bei einer Pflanzengröße von 50 cm beträgt die zugelassene Aufwandmenge 0,8 Liter/ha in 200 bis 1000 Liter Wasser/ha.
Hinweis: Die Wartezeit ist jeweils ohne Bedeutung.
Achtung: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.