Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für die Anwendung in Spargel
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.04.2019
Die Firma CERTIS EUROPE B.V. mit Niederlassung Deutschland hat heute mitgeteilt, dass für das Fungizid „Funguran progress“ eine Zulassungserweiterung nach Art. 51 vorliegt.
Nach dieser Zulassungserweiterung darf das Mittel bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Erwerbs-Freilandgemüseanbau von Spargel und dort im BBCH-Entwicklungsbereich BBCH 12 bis 95 der Kultur gespritzt werden. Als Indikation wurde die Bekämpfung von Spargelrost (Puccinia asparagi) festgelegt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen beschränkt. Zwischen den beiden Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 14 Tage eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 1,4 kg/ha in 600 bis 800 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht in beiden Kulturen nicht erforderlich.
Hinweis: Sämtliche Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.