Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Topas
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2020
Die Firma Syngenta informiert darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Artikel 51 für das Mittel Topas mit dem Wirkstoff Penconazol eine Zulassungserweiterung gegen Echte Mehltaupilze in Zierpflanzen (ausgenommen Rosen) unter Glas und im Freiland erteilt hat.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Zierpflanzenbau im Freiland (ausgenommen Rosen): Kulturentwicklungsbereich BBCH 15-69; Aufwandmenge: 0,5 Liter/ha in 500 bis 1600 Liter Wasser/ha; max. 1 Anwendung; Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Zierpflanzenbau im Gewächshaus (ausgenommen Rosen): Kulturentwicklungsbereich BBCH: 15-69; Aufwandmenge: 0,5 Liter/ha in 500 bis 1600 Liter Wasser/ha; max. 1 Anwendung; Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Das gilt sowohl im Freiland wie im Gewächshaus.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.