Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung im Freilandanbau von Zierpflanzen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.09.2020
Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Fungizid Dynali nach Artikel 51 eine Zulassungserweiterung für den Einsatz im Freilandanbau von Zierpflanzen erteilt hat.
Das Mittel kann ab sofort im Freilandanbau Zierpflanzen auch gegen Echte Mehltaupilze eingesetzt werden. Vorgesehener Entwicklungsbereich für diese einmalig mögliche Maßnahme ist der Entwicklungsbereich der Kultur BBCH 51 bis BBCH 91. Als Anwendungszeitpunkt ist ab 50% Bodenbedeckungsgrad bei Befallsbeginn vorgesehen. Die zugelassene Aufwandmenge beträgt 0,8 Liter/ha in 500 bis 2000 Liter Wasser/ha.
Damit steht der Praxis ein weiterer Baustein für den Einsatz gegen den Echten Mehltau für die zielgerichtete Behandlung von Zierpflanzen im Freiland zur Verfügung. Dynali hat systemische Eigenschaften, wird schnell von grünen Pflanzenteilen wie Blättern und Stängeln aufgenommen und anschließend im Pflanzengewebe transportiert.
Achtung bei den Anwendungsbestimmungen
Hier gilt NG363. Das Mittel darf auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres maximal 1x ausgebracht werden.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbe-stimmungen und weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hin-weise.