Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung von NeemAzal-T/S für den Einsatz im Gewächshaus
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.06.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat NeemAzal-T/S mit Wirkstoff Azadirachtin nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) eine Zulassungserweiterung ausgesprochen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf in Gewächshauszierpflanzen gegen Spinnmilben und gegen Thripse, Minierfliegen, Weiße Fliegen, Blattläuse, Freifressende Schmetterlingsraupen eingesetzt werden.
Spinnmilben
Larven bis Imago des Schadorganismus dürfen im Entwicklungsbereich der Kultur von BBCH 15 bis BBCH 89 bekämpft werden. Als Anwendungszeitpunkt wurde der Befallsbeginn bzw. das Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen festgelegt.
Die Aufwandmenge beträgt 3,75 Liter/ha in 500 bis 2000 Liter Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur und je Jahr auf 18 Anwendungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 7 Tagen liegen.
Für die Kultur und Jahr sind maximal 6 Blockbehandlungen möglich, wobei jeder Block maximal 3 Behandlungen umfasst. Der zeitliche Abstand zwischen den Blockbehandlungen beträgt mindestens 1,5 Monate, der zeitlicher Abstand der Behandlungen innerhalb des Blocks mindestens 7 Tage. Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Thripse, Minierfliegen, Weiße Fliegen, Blattläuse, Freifressende Schmetterlingsraupen
Larven bis Imago des jeweiligen Schadorganismus dürfen im Entwicklungsbereich der Kultur von BBCH 15 bis BBCH 89 bekämpft werden. Als Anwendungszeitpunkt wurde der Befallsbeginn bzw. das Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen festgelegt.
Die Aufwandmenge beträgt 3,75 Liter/ha in 500 bis 2000 Liter Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur und je Jahr auf 18 Anwendungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 7 Tagen liegen.
Für die Kultur und Jahr sind maximal 6 Blockbehandlungen möglich, wobei jeder Block maximal 3 Behandlungen umfasst. Der zeitliche Abstand zwischen den Blockbehandlungen beträgt mindestens 1,5 Monate, der zeitlicher Abstand der Behandlungen innerhalb des Blocks mindestens 7 Tage. Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Vorsicht: Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht erlaubt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.