Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterungen für den ökologischen Landbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.01.2022
Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert heute darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Biofungizid TAEGRO nach Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 um eine Vielzahl von Anwendungsgebieten (sog. Lückenindikationen) im Gemüsebau erweitert wurde.
Es handelt sich hauptsächlich um Gemüsekulturen (Blatt-, Wurzel und Knollengemüse, Erbsen, Bohnen, Gurken, Tomaten, Paprika, Kürbisgewächse, Ackerbohne, Futtererbse u.a.) im Freiland und im Gewächshaus.
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte | Angaben zur sachgerechten Anwendung |
Alternaria Arten, Botrytis cinerea, Echte Mehltaupilze, Falscher Mehltau, (Bremia lactucae), Phytophthora-Arten, Pilzliche Blattflecken, Sclerotinia-Arten | Gemüsekulturen | Aufwandmenge: 0,37 kg/ha
Wartezeit: 1 Tag, Ausnahme: Zier/Wildkürbis (N)
Erläuterung zum Schadorganismus: Nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
TAEGRO ist in Deutschland in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau gelistet. Das Mittel enthält das Bodenbakterium Bacillus amyloliquefaciens Stamm FZB24 (13% = 130 g/kg), das natürlich im Boden vorkommt. Dieses Bakterium hemmt das Wachstum von Pathogenen auf der Basis unterschiedlicher Wirkungsmechanismen:
- Produktion fungizider Metaboliten
- Wettbewerb um Besiedlungsfläche auf der Oberfläche von Blättern und Früchten
- Stimulation pflanzeneigener Abwehrmechanismen
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind bei beiden genannten Produkten sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.