Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterungen für Revystar
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 17.01.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für Revystar (Wirkstoff: Mefentrifluconazole) für die Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind wie Sportplätze und Funktionsflächen auf Golfplätzen nachfolgende Zulassungserweiterungen in etablierten Beständen ausgesprochen:
Schadorganismus/Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) | Rasen | Golfplätze: Greens und Tees |
Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) | Rasen | Sportrasen |
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.