Pflanzenschutzmittel – Zulassungssituation bleibt in Bewegung
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 04.02.2019
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Lentagran WP | Pyridat | 31.08.2019 |
Finy | Metsulfuron | 29.02.2020 |
Mospilan SG, Danjiri | Acetamiprid | 28.02.2021 |
Ergänzung zur Meldung vom 29.01.2018 – LTZ Augustenberg:
Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für lambda-Cyhalotrin in Gemüsekulturen hat Auswirkungen auf die Zulassung - RP Stuttgart
Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 wurden die Rückstandshöchstgehalte für lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in Dill, Grünkohl, Kohlrabi, Salaten und Bleichsellerie abgesenkt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb die Zulassung von Karate Zeon, auch vertrieben als Kusti, zur Anwendung in Dill, Grünkohl und Salaten widerrufen. Die Blätter von behandeltem Kohlrabi dürfen nicht mehr verzehrt werden (VV605) und die Wartezeit für Bleichsellerie im Freiland wurde auf 28 Tage verlängert.
Die Zulassung von Jaguar und Life Scientific Lambda-Cyhalothrin wurde in Salaten widerrufen.
Die abgesenkten Rückstandshöchstgehalte gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Behandelte Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn sie die vor der Veröffentlichung der Verordnung geltenden Rückstandshöchstgehalte einhalten.
Ausgenommen sind Grünkohl und die Blätter von Kohlrabi. Diese Erzeugnisse sind ab dem 26. Januar 2019 nur dann verkehrsfähig, wenn sie die abgesenkten Rückstandshöchstgehalte einhalten!