Pflanzenschutzmittel – Zulassungsverlängerung für Nimbus CS
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.07.2020
Die Firma Belchim informiert darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Herbizid Nimbus CS mit den Wirkstoffen Metazachlor und Clomazone die administrative Zulassungsverlängerung erteilt hat. Der Einsatz von Nimbus CS ist damit bis zum 31. Januar 2021 möglich. Dies gilt für alle derzeit vorhandenen Indikationen. Da sich dadurch keine Änderungen der Auflagen ergeben, behalten die aktuellen Etiketten ihre Gültigkeit.