Pflanzenschutzmittel – Zulassungsverlängerung für RedigoM
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.07.2020
Die Firma Bayer Agrar Deutschland informiert darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Mittel RedigoM mit den Wirkstoffen Prothioconazol und Metalaxyl bis zum 31. Juli 2022 die administrative Zulassungsverlängerung erteilt hat. Damit ist bis zu diesem Termin die Saatgutbehandlung von Mais gegen Fusarium- und Pythium-Arten möglich. Die Aufwandmenge für die Inkrustierung beträgt 15 ml pro Einheit Saatgut. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbe-stimmungen und weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hin-weise.