Pflanzenschutzmittel – Zulassungsverlängerung ganz im Sinne des praktischen Resistenzmanagements
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.11.2021
Die Firma Certis Europe informiert darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das im Sinne eines effektiven Resistenzmanagements wichtige Insektizid Trebon 30 EC die Zulassungsverlängerung bis zum 31.12.2023 ausgesprochen hat.
Trebon 30 EC hat sich als insektizides Spritzmittel bewährt bei der Bekämpfung von tierischen Schädlinge in Raps (Rapsglanzkäfer, Gefleckten Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler, Kohlschotenrüssler), in Blumenkohl und Kopfkohl sowie bei der Bekämpfung von blatt- und nadelfressenden Käfern an Zierpflanzen.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.