Pflanzenschutzmittel– Genehmigung von Fusilade MAX in Sommergetreide in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.03.2022
Der Glyphosateinsatz ist in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten seit dem 8. September 2021 verboten. Damit auch weiterhin der Anbau von Sommergetreide in Mulchsaat möglich ist, hat das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg auf Antrag des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg den Mitgliedsbetrieben eine einzelbetriebliche Genehmigung für die Anwendung von Fusilade MAX (Wirkstoff: Fluazifop-P) gegen Ausfallgetreide und Ungräser in Sommergerste, Hafer und Weizen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten in Baden-Württemberg erteilt.
Fusilade MAX kann mit 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha vor der Saat zur Anwendung kommen. Die Genehmigung ist gültig ab 02.03.2022 und befristet bis 31.12.2024.
Gegen Ungräser mit einer Resistenz gegen Herbizide der Wirkstoffgruppe 1 ist keine ausreichende Wirkung zu erzielen!