Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels COMPO Fazilo Gartenspray mit dem Wirkstoff Abamectin hinsichtlich einzelner Anwendungen
Mit der Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffes Abamectin gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/515 dürfen nur noch Anwendungen im Gewächshaus zugelassen werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat darum zum 28. April die Zulassung des Pflanzenschutzmittels COMPO Fazilo Garten-Spray in den Anwendungen gegen saugende Insekten, Schildläuse, Spinnmilben und beißende Insekten im Freiland und auf Balkonen widerrufen. Damit sind diese Anwendungen nicht mehr zulässig. Der Widerruf gilt auch für die Mittel COMPO Fazilo Pflanzen-Spray, COMPO Triathlon Universal Insektenfrei AF, COMPO Zierpflanzen-Spray, COMPO Orchideen-Spray und Bi 58 Spray N. In Zimmern und Büroräumen ist eine Anwendung weiterhin zulässig.