Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Flint mit dem Wirkstoff Trifloxystrobin hinsichtlich einzelner Anwendungen im Haus- und Kleingartenbereich
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 16. Dezember 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Flint (Zulassungsnummer: 024657-00) mit dem Wirkstoff Trifloxystrobin für unten aufgeführte Anwendungen.
Schadorganismus | Kultur |
Echter Mehltau | Weinrebe |
Phomopsis viticola | Weinrebe |
Roter Brenner | Weinrebe |
Schorf | Kernobst |
Echter Mehltau | Kernobst |
Pilzliche Lagerfäulen | Kernobst |
Echter Mehltau | Rosen |
Sternrußtau | Rosen |
Diese Anwendungen für nicht-berufliche Anwenderinnen und Anwender im Haus- und Kleingarten sind ab 16. Dezember 2022 nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Hintergrund:
In Folge der durch Verordnung (EU) 2021/849 geänderten Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Trifloxystrobin wurde auch die Einstufung und Kennzeichnung des o. g. Mittels geprüft und angepasst. Gemäß der BVL-Veröffentlichung "Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich" vom 1. Februar 2013 werden nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Das Mittel ist für Anwendungen im Haus- und Kleingarten daher nicht mehr geeignet.