Informationen zur Exportdurchführung
Auf Grund der gegenwärtigen Situation im Zusammenhang mit dem Auftreten des Coronavirus COVID-19 sind wir bestrebt, die Exportabfertigung weiterhin reibungslos durchzuführen. Um unnötige Kontakte zu vermeiden werden derzeit die Vor-Ort-Kontrollen auf ein unbedingt erforderliche Maß reduziert.
Der Ablauf wird derzeit grundsätzlich wie folgt gehandhabt:
1 . Der Antrag ist wie gehabt rechtzeitig mittels PGZ-Online mind. 5 Arbeitstage vor Exportdurchführung zu stellen.
2. Die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbestimmungen des betreffenden Drittlands sind einzuhalten. Der verantwortliche Unternehmer oder ein anderer qualifizierter Vertreter prüft die Eigen- sowie die Zukaufsware visuell auf Freiheit von Schadorganismen.
3. Bei Feststellung von Bohrlöchern, Pilzfruchtkörper, übermäßigem Läusebefall oder Ähnliches sind die betroffene Pflanzen zu entfernen. Dies ist zu dokumentieren.
4. Zukaufsware darf nur bei Vorliegen eines Pflanzenpasses bzw. Vorausfuhrzeugnis exportiert werden.
5. Der zuständige Pflanzengesundheitsinspektor entscheidet im Einzelfall über die Durchführung einer Vor- Ort- Kontrolle.
6. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Pflanzengesundheitsinspektor!