Internethandel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
Orchideen aus Thailand, eine Palme aus Madagaskar, Saatgut aus China - Der Einkauf dieser Dinge ist heute nur einen Mausklick entfernt. Jedoch gelten auch im Internethandel Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern, um der Einschleppung und Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen an unseren Kultur-und Wildpflanzen entgegenzuwirken.
Die Einfuhr von Pflanzen, Obst, Gemüse, Schnittblumen Saatgut oder anderen frischen Pflanzenteilen aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union ist ohne Pflanzengesundheitszeugnis verboten!*
Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, lassen Sie sich vor der Bestellung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern vom Verkäufer bestätigen, dass die Sendung von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet wird.
Bitte beachten Sie auch die bestehenden Einfuhrverbote aus Nicht-EU-Ländern!
* Bananen, Kokosnüsse, Datteln, Ananas und Durianfrüchte dürfen Sie ohne Pflanzengesundheitszeugnis in die EU einführen.
Gewerbliche Internethändler müssen beim Pflanzenschutzdienst ihres Bundeslandes registriert sein.
Für bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse gilt beim Versand innerhalb der Europäischen Union eine Pflanzenpasspflicht.
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise Ihres Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzen, Obst, Gemüse, Blumen oder Saatgut aus Andorra, von den Azoren, aus Liechtenstein, Monaco, San Marino, Vatikanstadt und der Schweiz können Sie ohne Pflanzengesundheitszeugnis einführen.
Für die Einfuhr aus Ceuta, Melilla, von den Kanarische Inseln, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy oder St. Martin ist jedoch ein Zeugnis erforderlich.
Filmbeitrag des Julius Kühn-Instituts auf Youtube zum Thema