Aktualisierte Hinweise zur Herbstdüngung eingestellt
Mit der Ernte der letzten Hauptfrucht stellen sich wieder die Fragen rund um die Herbstdüngung. Aus Sicht der Düngeverordnung gelten die bisherigen Regeln weiter. Allerdings haben sich aufgrund der neuen Landesverordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt Änderungen ergeben (eine neue zusätzliche Maßnahme für Nitratgebiete, keine Ausweisung von eutrophierten Gebieten), die eine Aktualisierung der durch die LLG bereitgestellten Hinweise etc. notwendig machten.
Auf der Internetseite der LLG (www.llg.sachsen-anhalt.de) wurden daher folgende Unterlagen in aktualisierter Fassung (07/2023) neu eingestellt:
- Hinweise zur N-Düngebedarfsermittlung mittels Formblatt zur Herbstdüngung auf Ackerland und häufige Fragen (Hinweise Herbstdüngung)
- Checkliste Herbstdüngung 2023
- Sperrzeiten ab 2023.
Ergänzende Hinweise:
- Aufgrund dessen, dass keine eutrophierten Gebiete ausgewiesen wurden, müssen landesweit (!) erweiterte Gewässerabstände eingehalten werden. So gilt zum Beispiel bei Flächen ohne bzw. < 5 % Hangneigung ein N/P-Düngungsverbot von 5m (bisher 4m).
- Darüber hinaus ist das generelle Düngungsverbot (alle Düngemittel) innerhalb eines 3m-Pufferstreifens an Gewässern nach GAP 2023 zu beachten. Dies führt dazu, dass auch bei Nutzung einer Grenzstreueinrichtung ein 3m-Düngungsverbot einzuhalten ist!
- In Nitratgebieten ist die Herbstdüngung stark eingeschränkt (siehe unter Informationen zu nitratbelasteten Gebieten). So ist z. B. bei Zwischenfrüchten ohne Nutzung die Herbstdüngung mit Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost nur bis in Höhe von maximal 120kg Gesamt-N/ha zulässig. Alle anderen Kulturen dürfen außerhalb der Sperrzeit weiterhin mit Festmist von Huf- oder Klauentieren bzw. Kompost bis in Höhe des Bedarfs gedüngt werden.