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04.11.2022
Je nach Pflanzenentwicklung weisen die unbehandelten Schläge einen unterschiedlich starken Phoma-Befall auf. Eine Behandlungsnotwendigkeit besteht weiterhin nicht!
Aufgrund der milden Witterung hält die Fängigkeit von Rapserdflöhen in den Gelbschalen weiterhin an. Dennoch wurde der Bekämpfungsrichtwert nicht mehr überschritten.
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27.11.2022
Die Bestände haben sich je nach Saatzeit unterschiedlich stark entwickelt. Spätsaaten befinden sich in BBCH 16 und Frühsaaten in BBCH 19. In unbehandelten Frühsaaten hat sich der Wachstumskegel angehoben. Bei starkem Frost wären diese Pflanzen gefährdet. Eine jetzige Wachstumsreglerbehandlung wäre nur noch eine Notlösung bei einem geringen Reglereffekt.
Die milde Witterung hält weiterhin an. Dennoch ist die Fängigkeit (Gelbschale) von Rapserdflöhen sehr gering. Zu einer erneuten Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes kam es nicht. Erste Larven der Kohlfliege sind an den Wurzeln zu finden.
In den unbehandelten Beständen tritt weiterhin ein leichter Phomabefall ohne Befallszunahme auf.
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21.10.2022
Bei milder Witterung hält die Fängigkeit (Gelbschale) von Rapserdflöhen an. Eine erneute Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes konnte nicht mehr festgestellt werden.
Auch andere Schadinsekten (Rübsenblattwespe, Blattläuse) sind nicht/kaum anzutreffen.
In unbehandelten Beständen tritt weiterhin ein leichter Phomabefall ohne Befallszunahme auf.
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13.03.2022
Auf Grund der milden Temperaturen hält der Zuflug von REF weiter an. Gelegentlich kam es zu Überschreitungen des Bekämpfungsrichtwertes. Anhand von Versuchen sowie Praxiserfahrungen zeigte sich, dass i.d.R. Oktober-Behandlungen nach Überschreitung des BRW am erfolgreichsten gegen REF waren.
Der Blattlausbefall ist gering und z.T. sind die Läuse parasitiert. Es besteht keine Behandlungsnotwendigkeit.
Erster Phomabefall wurde bonitiert.
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29.09.2022
Spät- und verschlämmte Saaten befinden sich noch in der kritischen Phase, wo auf Blattfraß zu achten ist. Bis BBCH 14 (4-Blattstadium) sind die Fraß-Schäden von Rapserdflöhen (REF) nur bei schwachen Beständen noch von Bedeutung. Die Fängigkeit von Rapserdflöhen schwankt in den Gelbschalen sehr. Nur gelegentlich wurde der Bekämpfungsrichtwert (50 REF in 3 Wochen) überschritten (isip.de/rapsmonitoring). Bei anhaltenden milden Temperaturen ist mit weiterem Zuflug zurechnen.
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22.09.2022
Der Raps befindet sich in BBCH 12-14 und die Frühsaaten in BBCH 15. Nach erfolgtem Reifungsfraß beginnt die Eiablage durch den Rapserdfloh (REF). Für Raps der bereits das 4-Stadium erreicht hat, gilt es nun die Gelbschalenfänge diesbezüglich auf REF zu überwachen. Die Fängigkeit von REF hat zugenommen. Der Bekämpfungsrichtwert (BRW) der Gelbschalenfänge liegt ab BBCH 14 bei 50 Käfern in 3 Wochen.
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15.09.2022
In Abhängigkeit des Aussaattermins weisen die Rapsbestände Pflanzen im Keimblattstadium bis hin zum 5-Blattstadium auf. In Frühsaaten ist das Auftreten des Rapserdflohs bedingt durch die nominell geringe Aktivität als auch durch die geringe Fraßschädigung nicht bekämpfungswürdig. Spätsaaten (BBCH 10-11) bzw. bei Schlägen mit verzettelten Auflauf zeigen hingegen deutlich stärkere Fraßschädigungen (bis zu 5 %). Bei Beständen mit einem schwachen Wuchs wäre eine Randbehandlung empfehlenswert. Empfehlungen zur Rapserdflohbekämpfung
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Feuchter Boden begünstigt das Auftreten von Schnecken. Dieser Bodenzustand ist auf der Mehrzahl der Rapsschläge gegeben. Dennoch sind nur vereinzelt im Randbereich Fraßschädigungen durch Schnecken festzustellen.
09.09.2022
Frühgesäte Rapsbestände haben bereits das 4-Blattstadium erreicht, Ende August bestellter Raps hat hingegen das erste Laubblatt entfaltet. Für die Frühsaaten gelten nun die Gelbschalenfänge des Rapserdflohs als Bekämpfungsrichtwert, für die Spätsaaten weiterhin der Blattfraß.
Die Aktivität des Rapserdflohs ist im Regionalgebiet erkennbar, doch bezogen auf Gelbschalenfänge und Blattfraß eher marginal. Das zeigen unsere Befallserhebungen. Eine Bekämpfungsnotwendigkeit besteht nicht.
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02.09.2022
Die Rapsbestände befinden sich in der Auflaufphase bzw. die Frühsaaten im 2- bis 3-Blattstadium. Zurzeit sind keine bis marginale Schädigungen durch Rapserdflöhe (REF) anzutreffen. Eine Bekämpfungsnotwendigkeit besteht momentan nicht. Auch ein Befall von Schnecken oder Rübsenblattwespen ist nicht festzustellen.
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26.08.2022
Durch die Niederschläge der letzten Tage und den warmen Boden ist erster Raps aufgelaufen. Eine schlagspezifische Überwachung der Rapsbestände auf Rapserdfloh (Fraßaktivitäten und begitterter Gelbschalen) ist nun essentiell. Nur bei zerstörte Blattfläche von mehr als 10% sind Insektizidmaßnahmen notwendig.
Bislang konnten wir auf unseren Kontrollschlägen noch keinen Zuflug (Gelbschale) oder
Fraßaktivität des Rapserdflohs feststellen.
Empfehlungen finden siehe Landeweiter Hinweis Nr. 26 vom 22.08.2022
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