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Dr. Armin Hofhansel
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL ) hat mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen des Pflanzenschutzmittels 1,4SIGHT (Zulassungsnummer 008692-00) aufgehoben. Damit darf 1,4SIGHT ab sofort wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Vor der Aufhebung des Ruhens wurde mit Änderungsbescheid vom 16. Dezember 2020 die Zulassung angepasst. Das Mittel muss mit folgenden Anwendungsbestimmungen versehen werden:
• VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist
verboten.
• VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.
Hintergrund:
Nach Bränden in zwei Kartoffellagern hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Bescheid vom 4. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen der folgenden Pflanzenschutzmittel angeordnet: