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Dr. Armin Hofhansel
Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Die Pflanze gehört zur Familie der Asteraceae (Korbblütengewächse). Sie zählt zu den invasiven, nicht einheimischen Pflanzenarten, d.h. zu Pflanzen, die unbeabsichtigt eingeschleppt werden und deren Einbürgerung vorübergehend, zeitweilig oder permanent erfolgen kann.
Blütezeit:
Juli bis Oktober
Verwechslungsmöglichkeiten:
Gemeiner Beifuß (Artemisia vulgaris)
Wilde Möhre (Daucus carota)
Gänsefuß-Arten (Chenopodium sp.) u.a.
Erkennungsmerkmale der Pflanze:
- Sie kann 30 - 120 cm hoch werden, ist stark wüchsig und reich verzweigt
- Ist artverwandt mit dem Beifuß, fällt jedoch im Unterschied zu diesem durch abstehende Behaarung des meist rötlichen Stängels auf
- Blütenstände mit den männlichen unscheinbaren gelblichen Blüten sind endständig. Die weiblichen Blüten sind in den Blattachseln zu finden.
- Blätter sind behaart und beidseitig grün
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Vorkommen / Verbreitung / Etablierung in Deutschland:
- Herkunft Nordamerika
- In Deutschland erster Fund 1863, wildwachsend, z.Zt. auf 420 Standorten kartographisch erfasst
- Gilt bisher jedoch nicht als dauerhaft etabliert
- Zu finden an geschotterten Straßen, in Siedlungen, gelegentlich größere Bestände auf Äckern
- Unbeabsichtigtes Ausbringen der Samen durch Vogelfutter oder durch Getreideverladungen in Häfen
Verfahrensweise bei Feststellung von / Verdacht auf Ambrosiapflanzen:
- Pflanzen mit Handschuhen ausreißen und verbrennen oder in Plastiksäcken in den Hausmüll geben
- Zeigen die Pflanzen noch keine Blütenstände, ist ein tiefes Vergraben möglich
- Im nächsten Jahr auf Wiederaustrieb kontrollieren und frühzeitig beseitigen
- Zum Schutz vor gesundheitlicher Beeinträchtigung bei Kontakt mit blühenden Pflanzen ist ein Mundschutz zu empfehlen
- Zur Vermeidung von Hautirritationen sollten Schutzhandschuhe getragen werden
- Allergiker sollten diese Arbeiten nicht ausführen!
- Im Zweifelsfall sind fragliche Pflanzen vorrangig zu vernichten!
- Nach zweifelsfreier Feststellung bitte den Fundort in den zentralen Web-Atlas für Schadorganismen, WATSON, eintragen. (zu WATSON)
In dringlichen Fällen kann eine Artbestimmung nach Absprache mit der Abteilung Pflanzenschutz des LALLF erfolgen.
Eine Untersuchung von Ambrosiasamen ist gegebenenfalls durch die LUFA in Rostock möglich.
Pflanzen sind zu diesem Zweck ausschließlich in verschlossenen Plastiktüten oder Müllsäcken anzuliefern.
Schadwirkung:
- Hartnäckiges Unkraut in Hackfrüchten
- Hohe Vermehrungsrate durch Samen (bis zu 60.000 Samen / Pflanze); in betroffenen Ländern hohe Bekämpfungskosten
- Die besondere gesundheitliche Gefährdung besteht im hohen allergenen Potential der Pollen (6 Mio. Pollen / Pflanze) und in
der Verlängerung der für Allergiker bedenklichen Pollenflugzeit bis in den Oktober hinein.
Haupteinschleppungswege:
- Kontaminiertes Vogelfutter, Verunreinigung von Futtermitteln und Getreide
Bekämpfungsmöglichkeiten:
- Weitere Ausbreitung der Pflanze durch Öffentlichkeitsarbeit stoppen
- Futtermittel- und Saatgutreinigung
- Verhinderung der Samenproduktion (Lebensdauer bis 40 Jahre im Boden!) durch mechanische Bekämpfung
- Auf kleineren Flächen Pflanzen ausreißen; größere Bestände abmähen; Kombination mit Herbizideinsatz
WAS IST BEI FUNDEN ODER VERDACHT ZU TUN?
UMGEHENDE MELDUNG AN DEN PFLANZENSCHUTZDIENST: Dr. Hofhansel 0381-4035 439
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