Aufhebung des Ruhens für das Pflanzenschutzmittel 1,4SIGHT
keimende Kartoffelknolle
1,4SIGHT darf ab sofort wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen des Pflanzenschutzmittels 1,4SIGHT (Zulassungsnummer 008692-00) aufgehoben. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Folgende Anwendungsbestimmungen wurden ergänzt:
- VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.
- VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Fachmeldungen vom BVL -->