Meldung zum Einsatz von Cruiser 600 FS
Meldung der Ausbringung von mit dem Pflanzenschutzmittel Cruiser 600 FS (Thiamethoxam) gebeizten Rüben-Saatgut
MeldenDas Mittel Cruiser 600 FS mit den Wirkstoffe Thiamethoxam hat nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 für 120 Tage vom 01.01.2021 bis zum 30.04.2021 eine Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrüben erhalten.
Hinweise zur Abgabe, Fruchtfolge und Aussaat. Was gilt es zu beachten?
Grundlegende Informationen zum Umgang mit Saatgut, welches nach Art. 53 (Notfallzulassung) mit Thiamethoxam gebeizt ist, sind in der Fachmeldung vom BVL (14.12.2020) gegeben. Die umfassenden und detaillierten Risikominderungsmaßnahmen werden Mitte Januar in einer Verordnung des Landes NRW abschließend geregelt werden.
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Hintergrund
Wie kommt es zu der regionalen Notfallzulassung?
Bis vor zwei Jahren wurde das Zuckerrübensaatgut mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotionode gebeizt, die sich in den jungen Pflanzen verteilen und die Blattläuse bereits vor der Übertragung der Viren absterben lassen. Bevor es diese Saatgutbeize gab, hielten die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer ein umfangreiches Monitoring mit Warndienst für die Landwirte vor. Trotzdem gab es immer wieder Jahre mit starkem Befall und mit bis zu 40 % Ertragsausfall.
Die Bekämpfung der Blattläuse als Virusüberträger erfolgt jetzt wieder wie früher mit Spritzbehandlungen im Feld und wieder mit unsicherem Erfolg. Bereits 2019 zeigte sich, dass die Viren noch aktiv sind und der Befall nahm von 2019 auf 2020 stark zu. Dies zeigte eine flächendeckende Überwachung der Blattläuse und der virösen Vergilbung durch den Pflanzenschutzdienst der LWK NRW. Das Feldmonitoring zeigte auch deutlich, dass die Regionen mit sehr starkem Befall im Rheinland liegen, in den Einzugsgebieten der Zuckerfabriken Euskirchen, Jülich und Appeldorn. Diese Regionen zeichneten sich durch einen frühen Zuflug mit Blattläusen und einen Befall mit der virösen Vergilbung auf etwa 90 % der Flächen aus. Der Anteil befallener Rüben variierte dabei sehr stark von 1 % bis zu mehr als 50 %. In aktuellen Ertragserhebungen ergaben sich Mindererträge von durchschnittlich 34 % in den Vergilbungsnestern. Aufgrund der Untersuchungen geht der Pflanzenschutzdienst von einem hohen Virusreservoir für 2021 aus.
Das Rheinland wies im Vergleich den stärksten Befall in Deutschland auf, aber auch andere Regionen waren stark betroffen, so dass Notfallzulassungen für das kommende Anbaujahr für Regionen in Bayern bis Schleswig-Holstein beantragt wurden. Die Zuckerrübe ist ein wichtiges Glied in einer weiten landwirtschaftlichen Fruchtfolge. Die sich ausbreitenden Viruserkrankungen zusammen mit stark verminderten Möglichkeiten der Bekämpfung von Unkräuter und Krankheiten verringern die Anbauwürdigkeit der Kultur.
Bei einer Saatgutbehandlung ist der Wirkstoff nur für junge Zuckerrübe und in einem minimalen „Hof“ um die Rübenpille verfügbar. Dies schont im Vergleich zu Spritzapplikationen Nicht-Zielorganismen, d. h. Insekten, die nicht die Rübe schädigen, werden nicht erfasst.
Der Wirkstoff Thiamethoxam weist zwar eine vergleichsweise hohe Toxizität für Insekten aller Art auf und ist damit auch für Bestäuber (Honigbienen, Wildbienen, Hummeln) gefährlich. Eine Aufnahme des Wirkstoffs durch Bestäuber ist jedoch nur über Nektar, Pollen oder Guttationswasser möglich. Zuckerrüben, die für die Zuckerproduktion angebaut werden, werden schon im ersten Vegetationsjahr geerntet. Sie kommen nicht in die Blüte, weshalb sie für Bienen nicht attraktiv sind. Somit geht von der Beizung keine unmittelbare Gefährdung aus.
Mittelbare Risiken für Bestäuber sind auf zwei Wegen möglich: (I) Auf dem Rübenfeld wachsen blühende Beikräuter, die den Wirkstoff über Wurzelkontakt mit der Rübenpille aufnehmen, (II) Reste des Wirkstoffs können im Folgejahr (2022) von blühenden Pflanzen aufgenommen werden, da der Wirkstoff Thiamethoxam im Boden vergleichsweise langsam abgebaut wird. Die typische Folgekultur nach Zuckerrübe in NRW ist Wintergetreide (besonders Winterweizen), das nicht bienenattraktiv ist. Mais ist eine regional wichtige Folgekultur. Mais ist jedoch laut Bienenschutzinstitut des JKI bienenattraktiv, da die Bienen den Pollen massiv eintragen und insbesondere zur Vorbereitung der "Winterbienen-Aufzucht nutzen". Mais nimmt - ähnlich wie Raps - Neonikotinoide systemisch auf und verteilt diese auch in den Pollen. Daher muss Mais als Folgekultur ausgeschlossen werden.
Die umfangreichen Regelungen und Anwendungsauflagen vom BVL und des Landes NRW für den Einsatz von Saatgut, welches nach § 53 PflSchG (Notfallzulassung) mit Thiamethoxam gebeizt ist, dienen dem Schutz aller Nicht-Zielorganismen.