Grünland – Notfallzulassung Exigon gegen Engerlinge
Das Mittel Exigon mit den Wirkstoffen Beauveria bassiana, Stamm BOV1, hat nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 für 120 Tage vom 04.03.2022 bis zum 01.07.2022 in Wiesen, Weiden, Rasen und Sportplätze eine Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz gegen Engerlinge vom Feldmai-, Juni- und Gartenlaubkäfer. Als Anwendungstechnik sind beim Erreichen des Bekämpfungsrichtwertes Cultan- und Säschlitztechnik (umbruchlos und als Suspension), wie auch spritzen (nach Umbruch mit driftreduzirenden Düsen, niedrigem Spritzbalken auf unbewachsenen Boden und direkt gefolgt von einer Einarbeitung und Neuansaat) genehmigt. Exigon darf max. zweimal mit jeweils 3 kg/ha angewendet werden. Die Wasseraufwandmenge beträgt 300-500 l/ha. Die zugelassene Menge wird auf 6.900 kg begrenzt, ausreichend für die Behandlung auf etwa 2.300 ha. Sämtliche Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Wartezeiten sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Detaillierte Informationen finden Sie in den Fachmeldungen vom BVL.