Allgemein – Einsatzmöglichkeiten für genehmigte Grundstoffe im Pflanzenschutz
Grundstoffe sind eigentlich nicht für den Pflanzenschutz entwickelt worden, dennoch ist ihre Anwendung im Pflanzenschutz von Nutzen. Es darf sich aber nicht um einen bedenklichen Stoff handeln, d.h. das Grundstoffe keine Störungen des Hormonsystems und keine neurotoxischen oder immuntoxischen Wirkungen auslösen dürfen. Sie dürfen ebenfalls nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet werden. Eine Übersicht über genehmigte und nicht genehmigte Grundstoffe stellt das Pflanzenschutzamt Berlin auf ihrer Webseite zur Verfügung: https://www.berlin.de/pflanzenschutzamt/ueberwachung/grundstoffe-im-pflanzenschutz/