Fragebogen zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des Integrieten Pflanzenschutzes. Wichtig!!!
Gemäß § 3 Absatz 1 Pflanzenschutzgesetz in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2009/128/EG darf Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Einahltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes. Die Anforderung gilt für alle Landwirtschaftichen Betriebe.
Im Rahmen der Fachrechtskontrollen der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird seit dem 01. April 2021 die Einhaltung des IP überprüft. Hierzu wurde ein Fragebogen (s.Anlage) entwickelt, der vom Betriebsleiter abzuhacken ist. Seitens der ADD wird im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit das Vorhandensein des bearbeiteden Fragebogens eingesehen. Am besten sollte der Fragebogen mit den sonstigen Aufzeichnungen/Dokumentation des Pflanzenschutzes aufbewahrt werden.
Der Fragebogen weist 8 Fragestellungen mit verschiedenen Antwortmöglichkeiten auf. Der Fragebogen ist sehr allgemein gehalten, sodass er für alle landwirtschaftichen Sparten passt. Im Detail sind jedoch nicht alle Möglichkeiten für jeden Betriebszweig zutreffend. Somit sind also nur die Antworten anzukreuzen, die für die Betriebsform Anwendung finden.
Als Hilfestellung haben die Pflanzenschutzdienste der Länder unter Federführung des Landes Baden-Württemberg eine Broschüre "Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes" erstellt. Hierin finden sich zu den jeweiligen Fragen ausführliche Erläuterungen und Erklärungen. Auf Seite 7 befinden sich ebenfalls ein Exemplar des bereits erwähnten Fragebogens.
Betriebe die bereits an Zertifizierungen zur Qualitätssicherung (z.B. QS-GAP, Eurep-GAP) teilnehmen und hierbei auch die Einhaltung der Grundsätze des IP Bestandteil ist, können alternativ diese Nachweise vorlegen.