Nmin Proben 2021. Das sollten Sie beachten
Sowohl die BundesdüngeVO, alsauch die LandesDüVO schreibt zur Ermittlung des Stickstoffdüngebedarf die Verwendung von Nmin Untersuchungsergebnissen vor. Während Sie in den grünen Gebieten die von der Offizialberatung veröffentlichten Werte übernehmen dürfen, bedarf es für Flächen im Nitratbelasteten Gebiet (rotes Gebiet) ab 50 ha Acker eigener Untersuchungen. Selbstverständlich ist jedem freigestellt ungegrenzt eigene Bodenproben auf den Nmin Gehalt untersuchen zu lassen und in seiner Nährstoffbedarfsrechnung zu berücksichtigen und ggf. deutlich Stickstoffdünger einzusparen.
Was Sie tun müssen können Sie dem Merkblatt entnehmen, das Sie über den Nachfolgenden Link erreichen.
https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Ueberblick/LandesDueVN-BodenuntersuchungenimAckerbau
Um von Ihrer Nmin Bodenprobe ein aussagekräftiges Ergebniss zu erhalten, ist es wichtig das richtige Probenbegleitblatt vollständig auszufüllen und der Bodenprobe hinzu zu fügen. Die Nmin-Untersuchung, sowie auch alle anderen Bodenuntersuchungsmethoden gehen von einem "Steinfreien" Boden aus. Da sich in Steinen aber weder pflanzenverfügbarer Stickstoff, noch andere Nährstoffe befinden, sollte im Probenbegleitblatt immer der Steingehalt angegeben werden. Dieser muss vom Probenehmer, oder noch besser vom Landwirt für die Probenahmetiefe geschätzt werden. Offizielle Zahlen zum Steingehalt der Böden liegen nicht vor. Die Angabe sollte in Gewichtsprozent angegeben werden.
Das aktuelle Probenbegeleitblatt finden sie als Anhang.
Bleibt noch die Frage wann die Nmin Probe gezogen werden soll?
Grundsätzlich so nah wie möglich am Düngungstermin. Allerdings benötigt man für Transport und Untersuchung meist 2 bis 3 Wochen wobei der Transport zwingend gekühlt (unter 4 °C) und zügig durchgeführt werden muss. In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass die späteren Probenametermine niedrigere Werte aufwiesen, als die frühen Termine.