Pflanzenschutzmittellager kontrollieren und Winterfest machen
Vor dem Beginn der kalten Jahreszeit sollten die eingelagerten Pflanzenschutzmittel gesichtet werden. Die Zulassung von Pflanzenschutzmittel kann wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse widerrufen werden. Zusätzlich läuft eventuell die Zulassung von Produkten regulär aus und es ist eine Aufbrauchfrist zu beachten. Es bietet sich daher an, z.B. unter
http://www.pflanzenschutz-information.de
oder
den aktuellen Stand der im Lager vorhandenen Pflanzenschutzmittel zu überprüfen. Des Weiteren sollten die Lagerbedingungen überprüft werden. Grundsätzlich gilt:
Das Lager sollte trocken und sauber gehalten werden und über eine gute Beleuchtung verfügen.
> Der Lagerraum oder Lagerschrank ist zu verschließen und gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
> Für den Fall von Leckagen sollten Chemikalienbinder und Lappen bereitliegen (nach Benutzung über die Schadstoffsammlung entsorgen).
> Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Kasten sollten für den Ernstfall schnell verfügbar sein.
> Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren.
> Die Führung einer Lagerliste erleichtert die Übersicht über den Lagerbestand.
> Pflanzenschutzmittel nur in Originalverpackungen lagern. Niemals umfüllen.
Pflanzenschutzmittel bei denen die Aufbrauchfrist abgelaufen ist oder die Zulassung beendet ist, müssen ordnungsgemäß über spezielle Fachfirmen mittels Nachweis entsorgt werden. Genauere Hinweise zur Entsorgung sind in unserer Warndienstbroschüre auf Seite 115 zu finden.