Prüfung von Pflanzenschutzgeräten/Schneckenkornstreuern
Die Liste von Geräten mit Prüfpflicht wurde erweitert und somit sind ab dem Jahr 2021 neue Vorgaben zu beachten. Ab 2021 unterliegen laut Anlage 5 der Pflanzenschutz-Geräteverordnung erstmals
- stationäre und mobile Beizgeräte mit einer Chargengröße größer als oder gleich 5 kg oder mit kontinuierlicher Beizung,
- schleppergetragene oder aufgebaute Granulatstreugeräte,
- schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte und Bodenentseuchungsgeräte der Prüfpflicht.
Diese Geräte müssen bis zum 31.12.2020 erstmals und dann alle 3 Jahre nach § 3 PflSchGerätV geprüft werden. Auch Düngerstreuer unterliegen der Prüfpflicht wenn mit ihnen Schneckenkorn verteilt wird. Düngerstreuer müssen dann bis zum 31.12.2020 eine Prüfplakette aufweisen.
Um Probleme bei der Kontrolle nach dem Pflanzenschutzrecht zu vermeiden, sind die Prüfintervalle einzuhalten. Für Granulatstreugeräte und Düngerstreuer sind die Ansprechpartner, ähnlich wie bei den Pflanzenschutzspritzen, die Landmaschinenhändler/Werkstätten.
Für Beizgeräte sollte sich an die Prüfbetriebe gewandt werden.
Liste der Prüfbetriebe
Wenn Agrartechnik GmbH Bahnhoftsr. 6, 56294 Münstermaifeld, Telefon: 0 26 05/ 84 77 77
Ingenieurbüro Stefan Friesdorf, Weingartenstrasse 13, 53881 Euskirchen, Telefon: 02251/1267057