Festmist im Winter, Lagerung und Ausbringung
Festmiste von Huf- und Klauentieren und Kompost mit jeweils über 1,5 % N in der TM: Aufbringungsverbot für Acker- und Grünland ab 15. Dezember bis 15. Januar
Max. Menge bis zur Abdeckung des N-Bedarfs der Zielkultur.
Bei N-Gehalten bis 1,5 % in der TM besteht zudem kein Verbotszeitraum.
Bei Misten mit TM unter 25 % Pflicht der Vorrotte von mindestens 3 Wochen auf einer befestigten Dungplatte.
Lagerung nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen möglich. Die Fläche muss jährlich wechseln und darf nicht im Gewässerrandstreifen liegen. In Überschwemmungsgebieten Lagerung nur kurzfristig und nicht während potenziellen Überschwemmungszeiten. Zu Oberflächengewässern, also Teichen, Bächen, Gräben usw., auch wenn sie nur zeitweilig Wasser führen mindestens 20 m Abstand !
Mieten auf möglichst kleiner Grundfläche, sowie mit geringer und ebener Oberfläche anlegen, in Hanglagen sind Vorkehrungen gegen das Durchsickern von Niederschlägen am Mietenfuß und gegen das oberflächige Ablaufen von Sickerwasser zu treffen.
Eine Abdeckung ist nicht grundsätzlich erforderlich. Wenn, dann allenfalls nach Ablauf der thermophilen Phase (4–6 Wochen nach dem Aufsetzen) und nur mit gasdurchlässigen Materialien wie Stroh oder Vlies.
Die Lagerdauer reicht bis zum nächstmöglichen, pflanzenbaulich sinnvollen Ausbringtermin, nicht länger als 6 Monate. Eine Bodenbearbeitung erfolgt nur dann, wenn unmittelbar nach der Räumung des Mistlagerplatzes eine pflanzenbauliche Nutzung geplant ist.