Mähen oder Mulchen von Honigpflanzen ... erlaubt oder nicht ?
Mähen, Mulchen von ÖVF Flächen:
Derzeit gibt es Unsicherheiten, ob Honigpflanzen-Flächen (Faktor 1,5) derzeit gemäht oder gemulcht werden dürfen. Hinweise aus dem Ministerium verweisen auf den Termin ab Beginn Oktober. In den uns vorliegenden Rechtsvorschriften finden wir allerdings keine solche Auflage. Google’n Sie: honigpflanzen + mulchen, findet sich aus keinem Bundesland der Hinweis auf Oktober, sondern immer nur der Eintrag: „Mähen, Schlegeln, Häckseln jederzeit zulässig, sofern keine Nutzung des Auswuchses“.
Wir klären diesen Zwiespruch sobald als möglich und informieren Sie umgehend.
Rüben Cercospora:
Erfreulicherweise ist der Befall bisher lange nicht so stark wie in den Vorjahren. Liegt Ihre letzte Maßnahme 3-4 Wochen zurück, empfehlen wir dennoch, nicht auf die Anschlußspritzung zu verzichten, insbesondere dann, wenn die Rüben nicht auf die erste Runde geerntet werden.
Getreideerträge in den LSVs in Herxheim:
Ob im normalen oder frühen Weizen, ob bei Winterdurum oder Winterroggen, die Erträge fielen sehr gut auf diesem Standort aus. Oft hören wir dann: „Diese hohen Erträge können nicht sein“. Bedenken Sie dabei, unsere Kleinparzellen haben an jeder Seite mindestens 30 cm Rand zur Nachbarparzelle. Ziehen Sie von unseren ermittelten Erträgen daher 10 % Ertrag ab, dann passt das ungefähr zu Praxisbeständen ohne Randeinfluß.
Wer bei Weizen vermutet hätte, dass dieses Jahr die „frühen Sorten“ die Nase vorne haben, lag für den Standort Herxheim falsch. Dort drosch ein Patras 10 dt/ha mehr als die beste „frühe Sorte“. Via Whatsapp sind diese Daten bereits in unsere Gruppe Landwirte Pfalz versandt. Im Internet auf der DLR Seite dauert das noch etwas, bis jeder Standort in RLP ausgewertet ist.