ÖVF Brachen zur Beweidung oder Schnittnutzung freigegeben
Der Infodienst des Bauern & Winzerverbands RLP Süd teilt heute mit:
Laut heutiger Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums RLP dürfen ab heute (16.07.2021) im gesamten RLP alle brachliegenden Flächen (Nutzcode 062 = ÖVF Brache) durch Beweidung mit Tieren oder Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.
Grund: Durch Starkregenereignisse nicht mehr nutzbare Futterflächen.
Flächen mit Zwischenfrüchte-ÖVF / Untersaaten-ÖVF dürfen lediglich mit Schafen und Ziegen beweidet werden.
Bei Zwischenfrüchten / Untersaaten, die nicht als ÖVF angemeldet wurden, ist Beweidung oder Schnittnutzung zulässig.
Auf Honigflächen-ÖVF ist ab 01.10.2021 lediglich eine Beweidung mit Schafen und Ziegen zulässig.
Auf der Website des Landwirtschaftsministeriums als auch auf den DLR Seiten sind diese Regelungen noch nicht veröffentlicht, auch liegen uns Beratern noch keine entsprechenden Mitteilungen vor. Wir gehen jedoch davon aus, dass der BWV hier keine „fake news“ verbreitet und die Regelungen zutreffen.
Hermann Heidweiler befindet sich die nächsten 3 Wochen im Sommerurlaub, Anfragen in dieser Zeit bitte an Herrn Manfred Mohr oder ans DLR in Bad-Kreuznach richten, danke.