Verbote von Herbiziden und Insektiziden in Naturschutzgebieten
Termine:
Heute, am 01.10.221 ist der letzte Tag für:
> Die Aussaat der ÖVF Zwischenfrüchte.
> Auch der letzte Tag und damit Antragsende für Änderung der beantragten ökologischen Vorrangflächen (gilt i.d.R. nur für Zwischenfrüchte).
> Letzter Tag der Ausbringung von Düngemitteln > 1,5 % N in der TM (Gülle etc.) bis zu 30 kg Ammonium-N/ha oder 60 kg Gesamt-N/ha - bis 15.9. gesäten Zwischenfrüchten,
Winterraps und Feldfutter oder bis 1.10. gesäter Wintergerste nach Getreide.
Seit dem 08.09.2021 ist die neue Fassung der Pflanzenschutz-Anwendungs VO in Kraft getreten. Vielen Landwirten ist nicht bewusst, ob und in welchem Umfang sie Flächen in Naturschutzgebieten bewirtschaften. Bitte überprüfen Sie das im Geobox Viewer. In diesen Naturschutzgebieten darf KEIN Herbizid und kein B1, B2, B3 Insektizid mehr eingesetzt werden. Es gibt Betriebe bei uns, die mit bis zu 25 % ihrer Flächen betroffen sind.
Es können in einzelnen Fällen temporär beschränkte Ausnahmen über die ADD Trier erteilt werden. Im Text dazu heißt es: „Für die Aussaat wurden bereits Ausgaben (Saatgut, Pflanzenschutzmittel und Maschinen) getätigt, die nur durch eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung wieder zu erwirtschaften sind. Dies beinhaltet in Abhängigkeit des Auftretens von Unkräutern und Schädlingen die Anwendung von Herbiziden und Insektiziden.“
Sind Sie betroffen, sendet Hermann Heidweiler Ihnen gerne die entsprechenden Antragsformulare zu, auf der ADD Seite sind diese leider (noch) nicht verfügbar.