Abgrenzung der roten Gebiete (Online einsehbar)
Seit dem 15.12.2020 sind die neuen Karten zur Abgrenzung der mit Nitrat belasteten (“roten Gebiete“) und der mit Phosphat eutrophierten Gebiete im Internet abrufbar.
Die neuen Karten können über den GeoBox Viewer kostenfrei über folgenden Link https://geobox-i.de/GBV-RLP/ eingesehen werden. Zur Anzeige der neuen Karten über das Symbol mit den 3 übereinander liegenden Quadraten die Funktion “Belastete Gebiete nach DüV ab 2021“ auswählen.
Diese Abgrenzungen sind ab dem 01.01.2021 laut Landesdüngeverordnung (LDüV) in Rheinland-Pfalz gültig.
Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten (“roten Gebiete“) und der mit Phosphat eutrophierten Gebiete erfolgte nach bundeseinheitlichen Vorgaben in einem mehrstufigen Verfahren.
Aktuell häufen sich die Anfragen von Betriebsleitern zur Ausweisung der roten Gebiete. Anbei eine kurze Beschreibung des Ablaufs zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete.
Stufe 1: Aufgrund von offiziellen Messdaten aus den letzten 6 Jahren wurden betreffende Gebiete und Teilgebiete von Grundwasserkörpern bei erhöhten Nitratkonzentrationen ausgewiesen. 31 von 117 Grundwasserkörper wurden aufgrund zu hoher Nitratkonzentration als im „schlechtem chemischen Zustand“ (frühere „rote“ Gebiete) ausgewiesen. Dies entspricht etwa 39 % der Landesfläche.
Stufe 2: Mit Hilfe eines Wasserhaushaltsmodells des Forschungszentrums Jülich wurden, in einem 100*100 Meter-Raster, die maximal tolerierbaren Stickstoffsalden ermittelt mit denen Nitratkonzentrationen von 50 mg/l im Sickerwasser unterhalb der durchwurzelbaren Bodenzone eingehalten bzw. nicht überschritten werden. Dieses Modell nutzt eine umfangreiche Datenbasis zur Analyse. Bei der Modellierung wurden sowohl geologische ,bodenkundliche als auch Witterungsdaten wie z.B. Niederschläge und Verdunstung an Oberflächen und durch Pflanzen, der oberflächige Wasserabfluss und die Versickerung über Zwischenabfluss, die Grundwasserneubildung und dabei die Verweilzeiten des Wassers im Boden und der Nitratabbau (Denitrifikation) sowie auch Nährstoffeinträge aus Punktquellen (Kläranlagen, Industrie etc.), Siedlungsgebieten und aus der Atmosphäre berücksichtigt. Die Verwendung dieses 1-Hektar-Rasters stellt eine sehr hohe Genauigkeit bei der Ermittlung der tolerierbaren N-Einträge sicher.
Stufe 3: Ein landwirtschaftliches Nährstoffmodell des Thünen-Institut ermittelte die verlagerungsgefährdeten, landwirtschaftlich verursachten Stickstoffüberschüsse anhand der verfügbaren Agrarstatistiken. Hier wurden unter anderem Daten zur Tierhaltung, des Imports organischer Dünger, die Ausbringung von Klärschlamm oder Kompost, mögliche N-Bindung beim Anbau von Leguminosen als auch Anbauverhältnisse sowie der daraus abgeleiteten Mineraldüngermengen bei der Modellierung berücksichtigt. Somit konnte eine detaillierte Modellierung bis auf Ortsgemeindeebene erfolgen.
Stufe 4 : Diejenigen Gebiete bzw. Flächen in Grundwasserkörpern, die aufgrund erhöhter Nitratkonzentrationen in Stufe 1 bestimmt wurden und in denen die landwirtschaftlich bedingten Stickstoffüberschüsse nach Stufe 3 größer sind als die tolerierbaren Überschüsse nach Stufe 2, werden als mit Nitrat „belastet“ (früher „gefährdet“) in den Landes-Düngeverordnungen ausgewiesen.
(Quelle: Dr. Fritsch)
Für Betriebe, welche sich in den ausgewiesenen belasteten Gebieten befinden gelten ab dem 01.01.2021 die bereits seit 2019 laut Landes-Düngeverordnung geregelten Bestimmungen.
Es hat sich gezeigt, dass aktuell etwa 23 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind (nach der Landes-Düngeverordnung von 2019 waren dies noch etwa 50 %). Ohne die genauere Modellierung wären ab dem 01.01.2021 50 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Rheinland-Pfalz betroffen gewesen. Die neue detaillierte Abgrenzung hat somit zu einer deutlichen Verbesserung der Situation geführt.
So viel zu der neuen Abgrenzung an dieser Stelle. Weitere Informationen werden im neuen Jahr erfolgen.
Das Team Pflanzenbau des DLR Oppenheim wünscht Ihnen allen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.