Meldepflicht N-Min Bodenuntersuchungsergebnisse in roten Gebieten
Betriebe welche der Meldepflicht unterliegen, gelangen über den unten angegeben Link zur Eingabemaske. Des Weiteren finden Sie unter diesem Link einen kurzen Hinweis welche Betriebe verpflichtet sind eigene Bodenproben untersuchen zu lassen.
Diese Internetseite zur Eingabe ist auch unter https://www.pflanzenbau.rlp.de/ im rechten blau unterlegten Bereich unter “Direkt zu“ dann “Melde- & Aufzeichnungspflichten nach Düngerecht RLP online“ zu finden.
Betriebsleiter welche nicht der Meldepflicht unterliegen können ihre Kollegen durch die freiwillige Eingabe ihrer Bodenuntersuchungsergebnisse unterstützen. So entsteht eine umfangreiche Datenbasis die allen zugutekommt.