Ausfallgetreide beseitigen
Vor allem in den milden Lagen wie zum Beispiel dem „Neuwieder-Becken“, musste im vergangenem Frühjahr teils deutlicher Befall mit Gerstengelbverzwergungsviren und Weizenverzwergungsviren beobachtet werden. Auch in diesem Herbst ist mit einem gewissen Infektionsdruck nach der Wintergetreidesaat zu rechnen. Die Viren werden durch Blattläuse und Zikaden von Pflanzen zu Pflanzen übertragen (Gräser und Getreide). Um das Infektionsgeschehen schon im Vorfeld zu minimieren sollten sie das Ausfallgetreide gründlich beseitigen, dadurch sterben infizierte Pflanzen ab und der Lebensraum für Blattläuse wird zerstört. Die Viren können somit nicht weitergegeben werden. Grundsätzlich können auch andere Gräser, z.B. am Feldrand, die Viren tragen. Infizierte Blattläuse können daher trotz erfolgter Beseitigung des Ausfallgetreides die neuen Saaten durch Zuflug aus den Randbereichen infizieren. Dies geschieht vorzugsweise im 2 – 3 Blattstadium des Getreides.
Eine Beseitigung mittels einem Glyphosat-Herbizid ist nur im Rahmen der Mulch- oder Direktsaat oder auf erosionsgefährdeten Flächen erlaubt. In Wasserschutz- und Naturschutzgebieten darf kein Glyphosat mehr eingesetzt werden.
Neben der Beseitigung des Ausfallgetreides und der Mahd der Feldränder ist eine Verschiebung des Saatzeitpunktes ein probates Mittel die Infektionen zu verhindern bzw. zu verringern. Sie sollten daher eine Woche später säen als ortsüblich. Das gilt vor allem für die Wintergerste und den frühen Weizen.
Bei erheblichem Blattlausbesatz im 3- Blattstadium kann eine Insektizid-Maßnahme angezeigt sein. Dies gilt insbesondere für die Wärmelagen. Gegen Blattläuse im 3-Blattstadium gilt ein Bekämpfungsrichtwert von 10 % befallener Pflanzen (in Höhenlagen 20%).