Beschränkungen der Maisherbizide
Nachbaubeschränkungen
Bei dem Wirkstoff Mesotrione (Arigo, Calaris, Callisto, ClickPro, Elumis, Maran, Nagano usw.) ist auf die Nachbaubeschränkung zu achten. Empfindliche Kulturen wie z.B. Rüben, Sonnenblumen oder Gemüse sollten als Folgefrucht vermieden werden, bzw. die jeweiligen Witterungsbedingungen nach dem Einsatz des Wirkstoffes sollten berücksichtigt werden.
Besondere Hinweise für den Anbau von Mais nach Mais
Herbizide mit dem Wirkstoff Nicosulfuron unterliegen besonderen Beschränkungen.
Folgende Auflagen sind zu beachten:
„NG 326 / 326-1 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Wirkstoff / Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.“
Das heißt, sie dürfen nur eines der unten genannten Gräsermittel in der max. zugelassenen Aufwandmenge anwenden. Damit haben sie je nach Mittel die erlaubten 45 g Wirkstoff je Hektar bereits weitgehend ausgeschöpft. Darüber hinaus dürfen sie im folgenden Jahr keine Herbizide mit dem Wirkstoff Nicosulfuron ausbringen.
„NG 327 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron.“
Sie müssen demnach auf einen anderen Sulfonylharnstoff gegen Gräser und Hirsen ausweichen. Z.B. Maisterflüssig, Cato/Escape. Betroffene Mono-Maisanbauer sollten hierzu Beratung einholen.
Folgende Mittel sind betroffen:
Ikanos, Diniro, Milagro forte, Primero, Elumis, Motivell forte, Principal, Bandera, Kanos
Nicogan, Samson 4 SC, Cirontil, Kelvin Ultra, Templier, andere Nicosulfuron-Mittel