Geräteprüfung bei Beizgeräten, Hofbeizung
Stationäre und mobile Beizgeräte mit einer Chargengröße größer oder gleich 5kg oder mit kontinuierlicher Beizung müssen erstmals bis zum 31.12.2020 geprüft worden sein.
Handelsübliche Betonmischer sind nicht generell ausgeschlossen von der Prüffähigkeit, sie müssen aber den Anforderungen entsprechen. Das heißt, die Mischkammer muss eine Abdeckung/Verschlusskappe besitzen. Das unbeabsichtigte Austreten von Beizmittel (Staub, Spritzer von Beizmitteln usw.) muss sicher verhindert werden. Letztlich entscheidet der Prüfer über die Plakettenvergabe.
Es ist sinnvoll sich vorher mit einem Prüfbetrieb in Verbindung zu setzen.
Liste der Prüfbetriebe
Wenn Agrartechnik GmbH Bahnhoftsr. 6, 56294 Münstermaifeld, Telefon: 0 26 05/ 84 77 77
Ingenieurbüro Stefan Friesdorf, Weingartenstrasse 13, 53881 Euskirchen, Telefon: 02251/1267057