Maisanbau in Selbstfolge - was ist zu beachten bei dem Wirkstoff Terbuthylazin (Bodenwirkstoff)
Seit dem 14. Dezember 2021 gilt die Anwendungsbestimmung NG362: Diese Beschränkt den Einsatz von Terbuthylazin (TBA).
„Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden.“
Die Auflage gilt auch Rückwirkend.
Wenn 2020 oder 2021 der Wirkstoff verwendet wurde, dann ist die Anwendung 2022 nicht zulässig.
Beispiele:
Aspect, Gardo Gold, Spectrum Gold, Successor T, Calaris usw.