Meldepflicht für Nmin-Analysen und Wirtschaftsdünger-Untersuchungen in gefährdeten Gebieten
Wenn Sie sich von den Anforderungen der Landesdüngeverordnung befreien lassen wollen (N-Saldo im Nährstoffvergleich im Durchschnitt der letzten 3 Jahre max. 35 kg N/ha und J.) und das Formblatt zur jährlichen unaufgeforderten Meldung des Nährstoffvergleiches bis 31. März an die ADD senden, erhalten Sie dafür keine Eingangsbestätigung. Machen Sie sich davon eine Kopie für Ihre Unterlagen. Das Formblatt ist zu finden: www.add.rlp.de à Themen à Landwirtschaft à Düngerecht à Landesdüngeverordnung à Formblatt „Meldung Nährstoffvergleich nach § 4 LDüV.“