Skkation im Ackerbau, was geht noch ?
Viele Bestände sind durch den anhaltenden Regen ins Lager gegangen. Zwiewuchs und Unkrautdurchwuchs drohen die Ernte zu erschweren bzw. unmöglich zu machen.
Eine Vorerntebehandlung im Getreide mit einem Glyphosat-Mittel ist nur auf Teilflächen erlaubt wenn durch Zwiewuchs (in liegendem und stehendem Getreide) oder Unkrautdurchwuchs in liegendem Getreide die Ernte ansonsten unmöglich ist. Der richtige Behandlungszeitpunkt ist gegeben, wenn die Körner voll ausgebildet sind und sich ein Fingernagelabdruck im Korn nicht zurückbildet.
Die Wartezeit beträgt ja nach Mittel 7-14 Tage. Saat- und Braugetreide darf nicht behandelt werden.
Eine Behandlung im Raps kann erfolgen, wenn mehr als 2/3 der Samen braun gefärbt sind bzw. mehr als 50% der Schoten ausgereift sind. Die Durchfahrtverluste sind jedoch rel. hoch, eine Behandlung wird nur empfohlen wenn aufgrund des Unkrautbesatzes eine Ernte nicht möglich ist.
Die Aufwandmenge beträgt 1440 bis 1800 g Wirkstoff je Hektar, das entspricht z.B. bei Roundup PowerFlex 3,75 l/ha mit einer Wartezeit von 7 Tagen.
Für eine ausreichende Wirkung braucht es in der Regel 10-14 Tage.
Zur Regulierung von Unkräutern und Ungräsern in Leguminosen (Erbsen, Ackerbohnen, Lupine) ausgenommen zur Saatguterzeugung, sind folgende Mittel u.a. zugelassen:
In Erbsen/ Ackerbohnen ist Roundup PowerFlex mit 3l/ha zur Spätbehandlung (Wartezeit 7 Tage) ab 50 % der Hülsen reif, Samen sind art- bzw. sortentypisch gefärbt, trocken und hart zugelassen. In Lupine sind 3,75l/ha Roundup PowerFlex mit 14 Tage Wartezeit zugelassen (ab Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht). Alternativ ist z.B. auch Roundup Rekord in Erbsen, Ackerbohnen und Lupinen mit 2 kg/ha bis 14 Tage vor der Ernte möglich.