Termine
01.11. Beginn des Aufbringverbotes für N-haltige Düngemittel (z.B. Gülle) auf Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau (bei Aussaat bis 15.5)
01.11. Aufbringverbot von Festmist von Huftieren oder Klauentiere oder Kompost in mit Nitrat belasteten Gebieten
15.11. Letzter Tag für die Pflege landwirtschaftlicher Flächen, die nicht für die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse genutzt werden.
Betriebe, die flüssige Wirtschaftsdünger (z.B. Jauche oder Gülle) oder feste oder flüssige Gärrückstände erzeugen, müssen sicherstellen, dass sie mindestens die in einem Zeitraum von sechs Monaten anfallenden flüssigen Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände sicher lagern können.
Für Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder für Komposte ist eine Lagerkapazität von zwei Monaten sicher zu stellen.