ÖVF Zwischenfrüchte - Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung
Information des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz: Aufgrund der anhaltenden Dürre in den Jahren 2018 und 2019 und der damit verbundenen Futterknappheit wird für das Jahr 2019 Folgendes bestimmt:
Ab sofort dürfen in Rheinland-Pfalz alle Zwischenfrüchte und Untersaaten, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen (ÖVF) bei den Direktzahlungen ausgewiesen wurden, durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden. Die Zwischenfrüchte und Untersaaten sind auch bei einer Futternutzung bis einschließlich 14. Januar 2020 auf der Fläche zu belassen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden am 24. September 2019 durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungsverordnung geschaffen und können im Bundesanzeiger nachgelesen werden.