So sieht die Einigung zur Düngeverordnung aus Für die Gebiete mit Nitratbelastung schlägt die Bundesregierung vor:
- Die Reduzierung der Düngung in den roten Gebieten mit besonders hohen Nitratwerten (dazu zählt auch ein beachtliche Fläche vom Kreis KIB) um 20 % im Betriebsdurchschnitt. Zusätzlich gibt es eine schlagbezogene Obergrenze in Höhe von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr. Die schlagbezogene Obergrenze gilt nicht wenn der Betrieb im Flächendurchschnitt maximal 170 kg N/ha ausbringt. Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug muss auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten;
- eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen nicht erlaubt ist;
- größere Abstände zu Gewässern beim Düngen von 10 Metern bei einer Hangneigung über 15 % und von 2 Metern bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10 %. (gegenüber bislang pauschal 5 Metern in hängigem Gelände).
- Auf Dauergrünland soll künftig die organische Düngung im Herbst vom 1.9. bis zum Beginn der Sperrfrist auf 80 kg N/ha begrenzt werden.
- Außerdem soll eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann. Im Gespräche sind verfügbare Stickstoffgehalte von weniger als 45 kg N/ha. Unklar ist noch ob diese Ausnahme auch für Zwischenfrüchte gelten soll.
Die Vorschläge werden nun an die Europäische Kommission gesendet. Sie sollen eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland mit der Verhängung von hohen Strafzahlungen vermeiden. Ein Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung ist für Mai 2020 geplant.