Sonderregelung für Flächen mit Bejagungsschneisen
Kulturarten auf Ackerflächen, die ab dem Antragsjahr 2019 mit Bejagungsschneisen angelegt werden, werden bei den Direktzahlungen (Basis-, Greening-, Umverteilungs- und Junglandwirteprämie) in vollem Flächenumfang gefördert. Die Bejagungsschneisen müssen hierfür bei der Antragstellung nicht mehr herausgerechnet und gesondert angegeben werden. Es reicht, wenn Sie den jeweiligen Schlag mit „Bejagungsschneise“ kennzeichnen.
Spezielle Regelungen beim EULLa-Programmteil Vielfältige Kulturen:
Bei Teilnahme am Programm EULLa-Vielfältige Kulturen gilt im Hinblick auf die Ermittlung der Anbauverhältnisse, dass die angelegte Fläche der Bejagungsschneise zur Ermittlung der Anbauverhältnisse nicht mit angerechnet werden darf. Der Antragsteller muss ausreichend Fläche der Fruchtart zur Verfügung stellen, um die geforderten Anbauverhältnisse (mind. 10% einer Hauptfruchtart) einzuhalten! Um ggf. auch im Programmteil Vielfältige Kulturen auf eine gesonderte Erfassung der Bejagungsschneisen verzichten zu können, wird empfohlen, einen entsprechenden Puffer als „Aufschlag“ einzuplanen. Wenn der Puffer so groß ist, dass er offensichtlich den Anteil an Bejagungsschneisen abdeckt, kann auch hier auf eine gesonderte Erfassung der Bejagungsschneisen verzichtet werden.
Berechnungsbeispiel:
Gemeldete Flächen (E-Antrag) | Berechnung für Vielfältige Kulturen |
100 ha Gesamtackerfläche: 29 ha Wintergerste 30 ha Winterweizen 20 ha Winterraps 11 ha Silomais (einschl. Bejagungsschneise 0,5 ha) 10 ha Luzerne | 100 ha Gesamtackerfläche: 29 ha Wintergerste 30 ha Winterweizen 20 ha Winterraps 10,5 ha Silomais 0,5 ha Bejagungsschneise innerhalb der Silomaisfläche 10 ha Luzerne |
Ergebnis: Anbauverhältnis im Programm Vielfältige Kulturen wird eingehalten, da die Silomaisfläche ohne Bejagungsschneise mindestens 10 % der Gesamtackerfläche einnimmt. Neben den 0,5 ha Bejagungsschneise sind in diesem Beispiel zusätzlich 0,5 ha Puffer enthalten.
Auf Flächen mit Saum- und Bandstrukturen und Vertragsnaturschutz Acker können keine Bejagungsschneisen angelegt werden.