Hinweise zur Umsetzung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Die Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind am 08. September 2021 in Kraft getreten. Es gibt keine Übergangsregelungen. Gem. § 4 Abs. 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung können Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Herbiziden, bestimmten Insektiziden und Rodentiziden in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz in einigen Fällen gewährt werden.
Hinweise und Erläuterungen zur Auslegung der geänderten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bietet der beigefügte Videostream.